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   BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 566/09   

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https://dejure.org/2011,2747
BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 566/09 (https://dejure.org/2011,2747)
BAG, Entscheidung vom 24.08.2011 - 4 AZR 566/09 (https://dejure.org/2011,2747)
BAG, Entscheidung vom 24. August 2011 - 4 AZR 566/09 (https://dejure.org/2011,2747)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer Tarifvertragsbestimmung - tarifliche Dynamik nach Betriebsübergang

  • openjur.de

    Kein Anspruch auf Anpassung des Bemessungssatzes der Grundvergütung gemäß der Anpassungsklausel in § 3 Abs 1 des VTV Nr 7 zum BAT-O für den Bereich der VKA; Auslegung der Tarifvertragsbestimmung als schuldrechtliche Vereinbarung; Höhe des Arbeitnehmerbeitrags zur ...

  • Bundesarbeitsgericht

    Kein Anspruch auf Anpassung des Bemessungssatzes der Grundvergütung gemäß der Anpassungsklausel in § 3 Abs 1 des VTV Nr 7 zum BAT-O für den Bereich der VKA - Auslegung der Tarifvertragsbestimmung als schuldrechtliche Vereinbarung - Höhe des Arbeitnehmerbeitrags zur ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 613a Abs 1 S 2 BGB, § 1 Abs 1 TVG, § 4 Abs 1 TVG, § 611 Abs 1 BGB
    Kein Anspruch auf Anpassung des Bemessungssatzes der Grundvergütung gemäß der Anpassungsklausel in § 3 Abs 1 des VTV Nr 7 zum BAT-O für den Bereich der VKA - Auslegung der Tarifvertragsbestimmung als schuldrechtliche Vereinbarung - Höhe des Arbeitnehmerbeitrags zur ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung tariflich schuldrechtlicher Pflichten zur Anpassung des Bemessungssatzes für Angestellte auf das Tarifniveau "West" in ein Arbeitsverhältnis bei Betriebsübergang; Geltung der für ein Arbeitsverhältnis geltenden tariflichen Regelungen auch nach ...

  • hensche.de

    Tarifvertrag

  • Betriebs-Berater

    Tarifliche Dynamik nach Betriebsübergang

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Anpassung des Bemessungssatzes der Grundvergütung gemäß der Anpassungsklausel in § 3 Abs 1 des VTV Nr 7 zum BAT-O für den Bereich der VKA - Auslegung der Tarifvertragsbestimmung als schuldrechtliche Vereinbarung - Höhe des Arbeitnehmerbeitrags zur ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Anpassung des Bemessungssatzes der Grundvergütung gemäß der Anpassungsklausel in § 3 Abs 1 des VTV Nr 7 zum BAT-O für den Bereich der VKA - Auslegung der Tarifvertragsbestimmung als schuldrechtliche Vereinbarung - Höhe des Arbeitnehmerbeitrags zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertragliche Entgeltanpassung Ost/West - Schuldrechtliche Abrede oder Inhaltsnorm

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifvertragliche Entgeltanpassung Ost/West

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine tarifliche Entgeltanpassung nach Betriebsübergang

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Tarifvertragliche Entgeltanpassung Ost/West - Schuldrechtliche Abrede oder Inhaltsnorm

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifvertragliche Entgeltanpassung Ost/West

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifliche Dynamik nach Betriebsübergang

  • osborneclarke.com (Kurzinformation)

    Schuldrechtliche Abreden zwischen Tarifvertragsparteien sind keine Inhaltsnormen

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Tarifvertragliche Entgeltanpassung bei Betriebsübergang

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Tarifvertragliche Entgeltanpassung Ost/West: Schuldrechtliche Abrede oder Inhaltsnorm

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tarifvertragliche Entgeltanpassung Ost/West: Schuldrechtliche Abrede oder Inhaltsnorm

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur tarifvertraglichen Entgeltanpassung Ost/West - Schuldrechtliche Abreden von Tarifvertragsparteien werden bei Betriebsübergang nicht Inhalt des Arbeitsverhältnisses

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 12
  • NZA 2012, 528
  • BB 2012, 52
  • ZTR 2012, 92
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 757/00

    Tarifvertragsauslegung - Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 566/09
    bb) Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (st. Rspr., etwa BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 522/04 - Rn. 12, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 94 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 7; 29. November 2001 - 4 AZR 757/00 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 100, 43) .

    Die Rechtskraft der Entscheidung verhindert weitere gerichtliche Auseinandersetzungen (zu diesem Kriterium s. etwa BAG 2 9. November 2001 - 4 AZR 757/00 - aaO) über den anzuwendenden Vomhundertsatz, den die Klägerin als Arbeitnehmerbeitrag nach § 37a Abs. 1 ATV-K zu zahlen hat.

  • BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 280/08

    Sanierungstarifvertrag nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 566/09
    Die schuldrechtlichen Pflichten zwischen den Tarifvertragsparteien sind nicht Gegenstand des § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB (BAG 26. August 2008 - 4 AZR 280/08 - Rn. 31 mwN, AP BGB § 613a Nr. 376 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 112) .
  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 75/05

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 566/09
    Die Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage - (s. nur BAG 15. März 2006 - 4 AZR 75/05 - Rn. 15, BAGE 117, 248) .
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 522/04

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 566/09
    bb) Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag der Streit insgesamt beseitigt wird und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (st. Rspr., etwa BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 522/04 - Rn. 12, AP ZPO 1977 § 256 Nr. 94 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 7; 29. November 2001 - 4 AZR 757/00 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 100, 43) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.06.2009 - 25 Sa 582/09
    Auszug aus BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 566/09
    Die Revision der Klägerin und die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Juni 2009 - 25 Sa 582/09 - werden zurückgewiesen.
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage -

    Die Feststellungsklage muss sich nicht auf ein Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 135/10  - Rn. 19 ; 24. August 2011 -  4 AZR 566/09  - Rn. 33 ; 21. April 2009 - 3  AZR 640/07  - Rn. 19 , BAGE 130, 202 ) .
  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 321/10

    Betriebsübergang - Inkrafttreten eines Tarifvertrages

    Dabei geht es im deutschen Rechtsgefüge entsprechend der Wirkungsweise des TVG um den Erhalt von ursprünglich normativ begründeten Besitzständen nach einem Betriebsübergang, in dessen Folge die Voraussetzungen für eine normative Weitergeltung entfallen sind (vgl. BAG 24. August 2011 - 4 AZR 566/09 - Rn. 20, ZTR 2012, 92) und es auch nicht zu einer Ablösung nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB kommt.

    Daher gehören zu den nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB übergehenden Arbeitsbedingungen nur solche Rechte und Pflichten aus Tarifverträgen, die normativ wirkende Inhaltsnorm iSd. § 1 Abs. 1 TVG sind (vgl. BAG 24. August 2011 - 4 AZR 566/09 - Rn. 19 f. mwN, aaO; 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 51 mwN, BAGE 130, 237; 26. August 2009 - 4 AZR 280/08 - Rn. 21, 31 mwN, AP BGB § 613a Nr. 376 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 112) und damit der unmittelbaren und zwingenden Wirkung nach § 4 Abs. 1 TVG unterliegen.

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 320/10

    Betriebsübergang - keine beiderseitige normative Tarifgebundenheit im Zeitpunkt

    Dabei geht es im deutschen Rechtsgefüge entsprechend der Wirkungsweise des TVG um den Erhalt von ursprünglich normativ begründeten Besitzständen nach einem Betriebsübergang, in dessen Folge die Voraussetzungen für eine normative Weitergeltung entfallen sind (vgl. BAG 24. August 2011 - 4 AZR 566/09 - Rn. 20, ZTR 2012, 92) und es auch nicht zu einer Ablösung nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB kommt.

    Daher gehören zu den nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB übergehenden Arbeitsbedingungen nur solche Rechte und Pflichten aus Tarifverträgen, die normativ wirkende Inhaltsnorm iSd. § 1 Abs. 1 TVG sind (vgl. BAG 24. August 2011 - 4 AZR 566/09 - Rn. 19 f. mwN, aaO; 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 51 mwN, BAGE 130, 237; 26. August 2009 - 4 AZR 280/08 - Rn. 21, 31 mwN, AP BGB § 613a Nr. 376 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 112) und damit der unmittelbaren und zwingenden Wirkung nach § 4 Abs. 1 TVG unterliegen.

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 288/12

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung eines betrieblichen Ruhegelds

    Die Feststellungsklage muss sich nicht auf ein Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG 17. Januar 2012 - 3 AZR 135/10 - Rn. 19; 24. August 2011 - 4 AZR 566/09 - Rn. 33; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 19, BAGE 130, 202) .
  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 328/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Gutschrift auf

    Dabei behalten die transformierten Tarifnormen ihren kollektiv-rechtlichen Charakter (dazu ua. BAG 24. August 2011 - 4 AZR 566/09 - Rn. 20, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 225; 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 61 ff., BAGE 130, 237) .
  • LAG München, 30.04.2019 - 4 Sa 511/18

    Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung zum werkvertraglichen Einsatz

    Die Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage (st. Rspr., vgl. BAG, Urteil vom 24.08.2011 - 4 AZR 566/09, juris, Rn. 33).
  • LAG München, 29.04.2020 - 11 Sa 106/20

    Feststellung eines Arbeitsverhältnisses und eines Anwartschaftsverhältnisses auf

    Die Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage (st. Rspr., vgl. BAG, Urteil vom 24.08.2011 - 4 AZR 566/09, juris, Rn. 33).
  • LAG Düsseldorf, 06.03.2018 - 14 Sa 849/17

    Zulässigkeit einer Ungleichbehandlung bei der Stufenzuordnung zwischen neu

    Dabei geht es um den Erhalt von ursprünglich normativ begründeten Besitzständen nach einem Betriebsübergang, in dessen Folge die Voraussetzungen für eine normative Weitergeltung entfallen sind (BAG, Urt. v. 16.05.2012 - 4 AZR 321/10, AP Nr. 431 zu § 613a BGB; BAG, Urt. v. 24.08.2011 - 4 AZR 566/09, AP Nr. 225 zu § 1 TVG Auslegung) und es auch nicht zu einer Ablösung nach § 613a Abs. 1 S. 3 BGB kommt.
  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 135/10

    Auslegung einer Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel - Anpassung der

    Die Feststellungsklage muss sich nicht auf ein Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage - (vgl. BAG 24. August 2011 - 4 AZR 566/09 - Rn. 33; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 19, BAGE 130, 202) .
  • BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 51/11

    Tarifkonkurrenz - Inhaltsnorm - Ausschlussfrist

    Die Protokollnotiz Nr. 1 zum ErgTV, wonach die Tarifvertragsparteien bei Einführung des Entgeltrahmentarifvertrags für die Beklagte eine Entgeltlinie für die neuen Entgeltgruppen E 1 - E 11 vereinbaren, die den dann bei der Beklagten geltenden Lohn- und Gehaltstabellen entspricht, enthält keine Rechtsnorm iSd. § 1 Abs. 1 TVG, die den Inhalt der Arbeitsverhältnisse der tarifgebundenen Arbeitnehmer hinsichtlich des Entgelts nach der Einführung von ERA selbst regelt (zur Abgrenzung von Inhaltsnormen und schuldrechtlichen Regelungen, vgl. BAG 24. August 2011 - 4 AZR 566/09 - ZTR 2012, 92; 19. Mai 2010 - 4 AZR 903/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 46) .
  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 329/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Gutschrift auf

  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.03.2010 - 4 Sa 218/09

    Anspruch auf tarifliche Zusatzleistung aus Sanierungstarifvertrag nach

  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.03.2010 - 4 Sa 215/09

    Anspruch auf tarifliche Zusatzleistung aus Sanierungstarifvertrag nach

  • BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 246/11

    Tarifkonkurrenz - Inhaltsnorm - Ausschlussfrist - Auslegung einer Tarifbestimmung

  • BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 271/11

    Tarifkonkurrenz - Inhaltsnorm - Ausschlussfrist - Auslegung einer Tarifbestimmung

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2012 - 1 Sa 183b/11

    Feststellungsklage, Feststellungsinteresse, Arbeitsleistung, Versetzung an

  • ArbG Frankfurt/Main, 07.04.2016 - 3 BV 591/15

    Arbeitsrecht; Betriebsverfassung

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